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Karriere

Gender Pension Gap: Warum Frauen im Alter weniger haben

Frauen erhalten in der Schweiz rund einen Drittel weniger Rente als Männer. Woher die Lücke kommt und was du konkret dagegen tun kannst.

Lea Hoffmann 19. Januar 2026 5 Min.

Stell dir zwei Menschen vor, die beide 40 Jahre lang gearbeitet haben, beide Steuern bezahlt, beide Kinder grossgezogen oder Angehörige gepflegt. Bei der Pensionierung erhält der eine deutlich mehr Rente als die andere. In der Schweiz ist das kein Einzelfall, sondern ein Muster: Frauen beziehen im Durchschnitt rund einen Drittel weniger Rente als Männer. Je nach Erhebung und Methode liegt der sogenannte Gender Pension Gap gemäss Bundesamt für Statistik bei etwa 30 bis 35 Prozent.

Das ist mehr als eine Zahl. Es bedeutet für viele Frauen im Alter weniger finanziellen Spielraum, mehr Abhängigkeit und häufiger die Frage, ob das Geld reicht. Die gute Nachricht: Ein Teil der Lücke entsteht durch Entscheidungen, die du kennen und beeinflussen kannst.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Finanz- oder Vorsorgeberatung. Er soll dir helfen, die richtigen Fragen zu stellen.

Wo die Lücke wirklich entsteht

Viele denken bei «Rente» zuerst an die AHV. Doch dort ist der Unterschied zwischen Frauen und Männern gering. Die AHV kennt Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, und bei Ehepaaren werden die Einkommen während der Ehe aufgeteilt (Splitting). Die AHV ist also vergleichsweise ausgleichend.

Die grosse Lücke entsteht in der zweiten Säule, der beruflichen Vorsorge über die Pensionskasse. Frauen beziehen deutlich seltener überhaupt eine Pensionskassenrente als Männer, und wenn, dann ist sie im Schnitt wesentlich tiefer. Der Grund liegt im System selbst: Die Pensionskasse spart auf Basis des Lohnes, und zwar erst ab einer gewissen Höhe.

Dazu kommt die dritte Säule: Wer wenig verdient oder Teilzeit arbeitet, hat schlicht weniger Spielraum, um freiwillig in die Säule 3a einzuzahlen.

Die vier grossen Treiber

1. Teilzeitarbeit. In der Schweiz arbeiten viele Frauen Teilzeit, oft über Jahrzehnte. Weniger Lohn bedeutet weniger Pensionskassenbeiträge. Dazu kommt ein Effekt, der Teilzeit überproportional bestraft: der Koordinationsabzug. Im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge wird vom Jahreslohn ein fixer Betrag abgezogen – 2026 sind es 26'460 Franken – und nur der Rest ist versichert. Bei einem tiefen Teilzeitlohn bleibt da wenig übrig. (Wie stark dieser Effekt bei dir wirkt, hängt vom Reglement deiner Pensionskasse ab; manche Kassen passen den Abzug an den Beschäftigungsgrad an.)

2. Unterbrüche. Wer für Kinder oder die Pflege von Angehörigen ganz aus dem Erwerbsleben aussteigt, zahlt in diesen Jahren nicht in die Pensionskasse ein. Die AHV federt das mit Gutschriften teilweise ab, die zweite Säule nicht.

3. Lohnunterschiede. Frauen verdienen in der Schweiz im Durchschnitt weniger als Männer. Gemäss Bundesamt für Statistik betrug die Lohndifferenz 2022 in der Gesamtwirtschaft 13,8 Prozent, und knapp die Hälfte davon (48,2 Prozent) lässt sich nicht durch Faktoren wie Ausbildung, Branche oder Position erklären. Jeder Franken weniger Lohn ist auch ein Franken weniger Vorsorgekapital.

4. Mehrere kleine Jobs. Wer zwei oder drei Teilzeitstellen hat, bei denen jeder einzelne Lohn unter der Eintrittsschwelle liegt (2026: 22'680 Franken pro Jahr), ist unter Umständen in keiner Pensionskasse obligatorisch versichert, obwohl das Gesamteinkommen darüber läge.

Warum die Politik das Problem nicht gelöst hat

Die BVG-Reform, die unter anderem den Koordinationsabzug senken und damit Teilzeitarbeitende besser versichern wollte, wurde am 22. September 2024 an der Urne mit 67,1 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Die Gründe waren vielfältig, die Folge ist eindeutig: Die strukturellen Nachteile im obligatorischen BVG bestehen weiter. Wer auf eine politische Lösung wartet, verliert Zeit, in der Zinseszins und Beiträge wirken könnten.

Was du konkret tun kannst

Nicht alles liegt in deiner Hand. Aber einiges schon.

Lies deinen Vorsorgeausweis. Den bekommst du einmal im Jahr von der Pensionskasse. Schau dir an: Wie hoch ist dein versicherter Lohn? Wie viel Altersguthaben hast du? Welche Rente wird bei 65 prognostiziert? Allein diese Zahlen schwarz auf weiss zu sehen, verändert oft den Blick.

Frag nach dem Koordinationsabzug. Ein Satz an die HR-Abteilung oder direkt an die Pensionskasse genügt: «Wird der Koordinationsabzug in unserer Pensionskasse an den Beschäftigungsgrad angepasst?» Wenn nicht, kann das ein Argument bei einer künftigen Stellenwahl sein.

Prüfe dein Pensum mit Blick auf die Zukunft. Zehn oder zwanzig Prozent mehr Pensum wirken sich bei tiefen Teilzeitlöhnen überproportional auf die Pensionskasse aus. Das heisst nicht, dass du mehr arbeiten musst. Aber die Entscheidung sollte informiert fallen.

Nutze die Säule 3a, wenn es dein Budget erlaubt. 2026 kannst du mit Pensionskasse bis 7'258 Franken einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Auch kleinere, regelmässige Beträge helfen. Neu ist zudem: Lücken ab dem Beitragsjahr 2025 können seit 2026 unter bestimmten Bedingungen nachträglich geschlossen werden.

Kläre Einkäufe in die Pensionskasse. Wer Lücken hat, etwa nach einer Babypause, kann sich unter Umständen freiwillig einkaufen. Ob und in welcher Höhe das möglich ist, steht auf dem Vorsorgeausweis oder erfährst du bei der Kasse. Solche Einkäufe sind langfristig gebunden – lass dich beraten, bevor du grössere Beträge einzahlst.

Partnerschaft: Wer reduziert, braucht Absicherung

In vielen Paaren reduziert die Frau ihr Pensum, wenn Kinder kommen. Das ist eine gemeinsame Entscheidung mit ungleichen Folgen: Er baut weiter Vorsorge auf, sie nicht. Bei einer Scheidung wird das in der Pensionskasse während der Ehe angesparte Guthaben in der Regel geteilt. Für unverheiratete Paare gilt das nicht automatisch.

Sprecht deshalb offen darüber. Mögliche Fragen:

  • Wenn ich mein Pensum reduziere, wie gleichen wir das finanziell aus?
  • Zahlt die Person mit dem höheren Einkommen in meine Säule 3a ein oder unterstützt mich anders beim Vorsorgeaufbau?
  • Sind wir als Konkubinatspaar gegenseitig in der Pensionskasse begünstigt? Viele Kassen erlauben das, aber nur, wenn man es meldet.
  • Haben wir einen Konkubinatsvertrag oder ein Testament?

Das sind keine romantischen Gespräche. Aber sie sind fair, und sie schützen beide.

Fazit

Der Gender Pension Gap ist kein persönliches Versagen, sondern das Ergebnis eines Systems, das auf durchgehende Vollzeitarbeit ausgerichtet ist. Gleichzeitig gibt es Hebel, die du selbst bewegen kannst: deinen Vorsorgeausweis verstehen, Pensum und Pensionskasse bewusst wählen, die Säule 3a nutzen und in der Partnerschaft über Geld reden. Kein einzelner Schritt schliesst die Lücke ganz. Zusammen machen sie aber einen spürbaren Unterschied – und es lohnt sich, damit lieber heute als in zehn Jahren zu beginnen.