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Karriere

Selbständig in der Schweiz: Was du vor dem Start klären solltest

Von der Anerkennung bei der Ausgleichskasse über Absicherung bis zum Stundensatz: ein nüchterner Fahrplan für den Schritt in die Selbständigkeit.

Lea Hoffmann 01. Juli 2026 5 Min.

Die Idee ist seit Jahren da. Vielleicht willst du als Grafikerin eigene Kundinnen betreuen, als Physiotherapeutin eine Praxis eröffnen oder als Beraterin endlich so arbeiten, wie du es für richtig hältst. Dann kommt ein Moment, in dem sich die Idee in eine Frage verwandelt: «Und was muss ich eigentlich alles regeln?»

Die gute Nachricht: In der Schweiz ist der Einstieg in die Selbständigkeit formal nicht kompliziert. Die weniger gute: Vieles, was Angestellte automatisch haben, musst du selbst organisieren. Dieser Artikel ist kein Ersatz für eine Treuhänderin oder die Beratung deiner Ausgleichskasse, aber ein Fahrplan, damit du die richtigen Fragen stellst.

Schritt 1: Als selbständig gelten, nicht nur sich so fühlen

Ob du sozialversicherungsrechtlich selbständig bist, entscheidest nicht du, sondern die AHV-Ausgleichskasse. Du meldest dich dort an, und die Kasse prüft anhand verschiedener Kriterien, ob du tatsächlich auf eigenes Risiko und eigene Rechnung arbeitest. Typische Fragen sind: Hast du mehrere Auftraggeberinnen? Trägst du ein unternehmerisches Risiko? Trittst du unter eigenem Namen auf? Hast du eigene Infrastruktur?

Warum das wichtig ist: Wenn du faktisch nur für eine einzige Firma arbeitest, nach ihren Weisungen und mit ihren Mitteln, kann die Kasse dich als unselbständig erwerbend einstufen. Dann muss deine Auftraggeberin Sozialversicherungsbeiträge abrechnen, was viele Firmen vermeiden wollen. Kläre deinen Status deshalb früh, idealerweise bevor du den ersten grossen Auftrag annimmst.

Als Selbständige zahlst du die AHV/IV/EO-Beiträge vollständig selbst, es gibt keinen Arbeitgeberanteil. Die Kasse erhebt zuerst provisorische Beiträge und rechnet später anhand der Steuerveranlagung definitiv ab. Plane dafür Rückstellungen ein, damit eine Nachforderung dich nicht kalt erwischt.

Schritt 2: Einzelunternehmen oder GmbH?

Die meisten starten als Einzelunternehmen. Es ist schnell gegründet, braucht kein Startkapital und die Buchhaltung ist überschaubar. Der Haken: Es gibt keine Trennung zwischen dir und deinem Geschäft. Du haftest mit deinem privaten Vermögen für Geschäftsschulden. Ab einem bestimmten Jahresumsatz ist zudem ein Eintrag ins Handelsregister vorgeschrieben.

Eine GmbH ist eine eigene juristische Person. Die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, dafür braucht es ein Mindestkapital, eine notarielle Gründung, eine aufwendigere Buchhaltung, und du bist rechtlich Angestellte deiner eigenen Firma. Das hat Folgen für Steuern und Sozialversicherungen, die sich je nach Situation lohnen oder nicht.

Eine Faustregel ohne Garantie: Wenn dein Haftungsrisiko gering ist und du erst testen willst, ob dein Geschäft trägt, ist das Einzelunternehmen oft der pragmatische Anfang. Wenn du grössere Verträge abschliesst, Angestellte planst oder ein erhebliches Haftungsrisiko trägst, lohnt sich ein Gespräch über eine GmbH. Für den konkreten Fall lohnt sich eine Stunde bei einer Treuhänderin.

Schritt 3: Die Absicherung, die niemand für dich abschliesst

Hier unterschätzen viele Gründerinnen den Aufwand. Als Angestellte bist du über den Arbeitgeber gegen vieles abgesichert. Als Selbständige ist das deine Aufgabe.

Krankheit. Wenn du krank bist, verdienst du nichts. Eine Krankentaggeldversicherung zahlt dir nach einer gewählten Wartefrist einen Teil deines Einkommens. Je länger die Wartefrist, desto günstiger die Prämie, desto grösser muss aber deine eigene Reserve sein.

Unfall. Als Selbständige bist du nicht automatisch über die obligatorische Unfallversicherung deines Arbeitgebers gedeckt. Prüfe, ob du freiwillig eine Unfallversicherung abschliessen oder die Unfalldeckung in der Krankenkasse einschliessen musst. Das gilt auch für Unfälle in der Freizeit.

Arbeitslosigkeit. Selbständige sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. Wenn dein Geschäft nicht läuft, gibt es keine Arbeitslosenentschädigung aus dieser Tätigkeit. Das ist ein Grund mehr für einen soliden Puffer.

Haftpflicht. Je nach Branche brauchst du eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht. In manchen Berufen ist sie Pflicht.

Mutterschaft. Auch Selbständige haben Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung über die EO, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Wenn eine Familiengründung ein Thema ist, informiere dich frühzeitig bei der Ausgleichskasse.

Schritt 4: Vorsorge selbst organisieren

Ohne Arbeitgeber gibt es auch keine obligatorische Pensionskasse. Du kannst dich freiwillig einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen, etwa über einen Berufsverband. Wer das nicht tut, hat eine andere Möglichkeit: die «grosse» Säule 3a.

Ohne Pensionskasse darfst du 2026 bis zu 20 Prozent deines Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen, höchstens aber CHF 36'288 pro Jahr. Die Einzahlungen kannst du von den Steuern abziehen. Gerade in den ersten Jahren, wenn das Einkommen schwankt, ist es verlockend, die Vorsorge aufzuschieben. Ein Dauerauftrag mit einem kleinen Betrag ist besser als gar nichts.

Das ist keine Anlageberatung. Wie du deine Vorsorge aufbaust, hängt von deinem Alter, deinem Einkommen und deinen Plänen ab. Eine unabhängige Fachperson kann dir helfen, die Optionen zu vergleichen.

Schritt 5: Preise, die tragen

Der häufigste Fehler in der Selbständigkeit ist ein zu tiefer Preis. Viele rechnen ihren bisherigen Angestelltenlohn auf eine Stunde herunter und setzen diesen Betrag ein. Das geht nicht auf.

Rechne stattdessen rückwärts:

  1. Was willst du jährlich verdienen? Denk daran, dass du AHV, Vorsorge, Versicherungen und Ferien selbst finanzierst.
  2. Welche Geschäftskosten fallen an? Miete, Software, Weiterbildung, Buchhaltung, Versicherungen, Material.
  3. Wie viele Stunden kannst du realistisch verrechnen? Akquise, Offerten, Administration und Weiterbildung sind Arbeit, aber nicht verrechenbar. Rechne konservativ, oft ist es nur etwa die Hälfte bis zwei Drittel deiner Arbeitszeit.
  4. Teile die Summe aus 1 und 2 durch die Stunden aus 3.

Das Ergebnis erschreckt viele, weil es deutlich über dem liegt, was sie verlangen wollten. Vergleiche es mit Branchenansätzen und sprich mit anderen Selbständigen. Und übe den Satz, ohne dich zu entschuldigen: «Mein Stundenansatz beträgt 140 Franken. Für dieses Projekt rechne ich mit rund zwölf Stunden.»

Schritt 6: Der Puffer, der dir Nerven spart

Kundinnen zahlen spät. Aufträge fallen weg. Die AHV-Nachforderung kommt im ungünstigsten Moment. Ein finanzielles Polster ist in der Selbständigkeit keine Kür, sondern Betriebsmittel.

  • Startreserve. Bevor du kündigst, sollte genug Geld da sein, um mehrere Monate ohne Einnahmen zu überbrücken.
  • Steuer- und AHV-Konto. Leg von jeder Zahlung, die eingeht, einen festen Anteil auf ein separates Konto. So sind Rechnungen der Steuerverwaltung und der Ausgleichskasse gedeckt.
  • Trennung von Privat und Geschäft. Auch beim Einzelunternehmen hilft ein separates Geschäftskonto, den Überblick zu behalten.

Ein sanfter Einstieg kann sein, zuerst im Teilzeitpensum angestellt zu bleiben und das eigene Geschäft daneben aufzubauen. Prüfe dafür deinen Arbeitsvertrag auf Konkurrenzverbote und die Regeln zu Nebenbeschäftigungen.

Fazit

Selbständig zu werden ist in der Schweiz formal einfach, die eigentliche Arbeit liegt im Organisieren dessen, was dir sonst ein Arbeitgeber abnimmt. Lass deinen Status von der Ausgleichskasse klären, wähle die Rechtsform passend zu deinem Risiko, schliesse die Lücken bei Krankheit, Unfall und Vorsorge und rechne deine Preise rückwärts, nicht aus dem Bauch. Mit einem Puffer im Rücken triffst du bessere Entscheidungen. Und die Freiheit, für die du den Schritt machst, fühlt sich dann tatsächlich wie Freiheit an.