Teilzeit und Rente: Die Rechnung, die kaum jemand macht
Wer das Pensum halbiert, halbiert nicht einfach die Pensionskasse – oft ist der Verlust grösser. Ein Rechenbeispiel und was du tun kannst.
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«Ich reduziere auf 60 Prozent, dann habe ich halt 40 Prozent weniger Lohn.» So denken viele, wenn sie über Teilzeit entscheiden. Beim Lohn stimmt das ungefähr. Bei der Pensionskasse kann die Rechnung ganz anders aussehen. Der Grund ist ein unscheinbarer Begriff, der auf jedem Vorsorgeausweis steht und den kaum jemand versteht: der Koordinationsabzug.
Teilzeit ist für viele Frauen in der Schweiz Realität, oft über viele Jahre. Das ist eine legitime Entscheidung. Aber sie sollte nicht im Blindflug getroffen werden. Dieser Artikel zeigt dir, wie Teilzeit deine berufliche Vorsorge beeinflusst, rechnet ein Beispiel durch und gibt dir Fragen mit, die du deiner Pensionskasse stellen kannst.
Dieser Artikel ist keine Finanz- oder Vorsorgeberatung. Die Zahlen beziehen sich auf das gesetzliche Minimum der beruflichen Vorsorge (BVG-Obligatorium). Viele Pensionskassen leisten mehr – entscheidend ist dein Reglement.
Wie die Pensionskasse rechnet
In der beruflichen Vorsorge ist nicht dein ganzer Lohn versichert. Im obligatorischen Teil gilt:
- Eintrittsschwelle: Erst ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken (Stand 2026) bist du bei einem Arbeitgeber obligatorisch in der Pensionskasse versichert.
- Koordinationsabzug: Vom Jahreslohn werden 26'460 Franken abgezogen. Was übrig bleibt, ist der sogenannte koordinierte oder versicherte Lohn.
- Ober- und Untergrenze: Der koordinierte Lohn ist im Obligatorium auf höchstens 64'260 Franken begrenzt. Liegt er unter 3'780 Franken, wird mindestens dieser Betrag versichert.
Auf den versicherten Lohn werden dann die Sparbeiträge berechnet, die mit dem Alter steigen. Alle diese Grenzbeträge bleiben 2026 gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Das Problem: Der Koordinationsabzug ist ein fixer Betrag. Er ist für eine Person mit 100'000 Franken Lohn gleich hoch wie für eine mit 40'000 Franken. Bei tiefen Löhnen frisst er deshalb einen viel grösseren Teil weg.
Ein Rechenbeispiel
Nehmen wir Sara. Bei einem Vollzeitpensum würde sie 90'000 Franken im Jahr verdienen. Wir rechnen mit dem gesetzlichen Minimum und einem nicht angepassten Koordinationsabzug.
| Pensum | Jahreslohn | minus Koordinationsabzug | Versicherter Lohn | Anteil am Vollzeit-Versicherten |
|---|---|---|---|---|
| 100 % | 90'000 | 26'460 | 63'540 | 100 % |
| 80 % | 72'000 | 26'460 | 45'540 | rund 72 % |
| 60 % | 54'000 | 26'460 | 27'540 | rund 43 % |
| 40 % | 36'000 | 26'460 | 9'540 | rund 15 % |
Lies die Tabelle zweimal. Bei 60 Prozent Pensum verdient Sara 60 Prozent des Vollzeitlohns, aber ihr versicherter Lohn beträgt nur rund 43 Prozent. Bei 40 Prozent Pensum ist es nur noch rund ein Siebtel. Entsprechend tiefer sind die Sparbeiträge – und am Ende die Rente.
Umgekehrt heisst das: Eine Erhöhung von 40 auf 60 Prozent fast verdreifacht in diesem Beispiel den versicherten Lohn. Kleine Pensumsänderungen können in der Vorsorge eine grosse Wirkung haben.
Die Falle mit mehreren Teilzeitjobs
Noch heikler wird es bei mehreren kleinen Anstellungen. Angenommen, du arbeitest bei zwei Arbeitgebern und verdienst bei beiden je 20'000 Franken im Jahr. Zusammen sind das 40'000 Franken. Weil aber jeder einzelne Lohn unter der Eintrittsschwelle von 22'680 Franken liegt, besteht bei keinem der beiden Arbeitgeber eine Pflicht zur Versicherung in der Pensionskasse. Du baust in der zweiten Säule unter Umständen gar nichts auf.
Was du in dieser Situation tun kannst:
- Frag bei beiden Arbeitgebern nach, ob ihre Pensionskasse auch Löhne unter der Schwelle versichert. Manche tun das freiwillig.
- Erkundige dich nach der Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung für Mehrfachbeschäftigte. Diese Option sieht das Gesetz vor; die Details kennt die Pensionskasse eines deiner Arbeitgeber oder die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
- Prüfe, ob du ohne Pensionskasse den höheren Säule-3a-Betrag nutzen kannst: Ohne Anschluss an eine Pensionskasse sind 2026 bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens 36'288 Franken, abzugsfähig.
Fünf Fragen an deine Pensionskasse
Die gute Nachricht: Viele Pensionskassen sind grosszügiger als das Gesetz. Ob deine dazugehört, findest du nur heraus, wenn du fragst. Diese Fragen kannst du per E-Mail an die HR-Abteilung oder direkt an die Kasse schicken:
- «Wird der Koordinationsabzug an meinen Beschäftigungsgrad angepasst?» Wenn ja, ist der Teilzeiteffekt deutlich kleiner.
- «Versichert die Kasse auch Lohnanteile über dem BVG-Minimum (überobligatorisch)?»
- «Wie verändert sich meine prognostizierte Altersrente, wenn ich mein Pensum von X auf Y Prozent ändere?» Viele Kassen machen solche Simulationen auf Anfrage.
- «Gibt es verschiedene Sparpläne, zwischen denen ich wählen kann?» Manche Kassen erlauben höhere Sparbeiträge auf freiwilliger Basis.
- «Wie hoch ist mein maximal möglicher Einkauf?» Einkäufe können Lücken schliessen und sind in der Regel steuerlich abzugsfähig – aber das Geld ist danach gebunden.
Teilzeit in der Partnerschaft: fair aufteilen
Oft reduziert eine Person in der Partnerschaft das Pensum, damit die Familie funktioniert. Die Vorsorgelücke trägt sie aber allein. Darüber zu reden, ist kein Misstrauen, sondern Fairness.
Mögliche Ausgleichsmechanismen:
- Säule 3a: Die Person mit dem höheren Einkommen unterstützt die andere dabei, ihre Säule 3a zu füllen.
- Pensionskassen-Einkauf: Gezielte Einkäufe in die Kasse der Person, die reduziert hat.
- Beide reduzieren: Statt 100 und 40 Prozent zum Beispiel 80 und 60 Prozent. Für die Gesamtvorsorge des Paares kann das wegen des Koordinationsabzugs vorteilhafter sein – rechnet es mit euren Zahlen durch.
- Absicherung im Konkubinat: Unverheiratete Paare sind gegenseitig nicht automatisch abgesichert. Kläre bei der Pensionskasse, ob und wie du deine Partnerin oder deinen Partner begünstigen kannst, und denkt über einen Konkubinatsvertrag nach.
Eine Formulierung für den Einstieg ins Gespräch: «Wenn ich mein Pensum reduziere, profitieren wir beide davon. Ich möchte, dass wir auch die Folgen für meine Rente gemeinsam tragen. Lass uns schauen, wie wir das ausgleichen.»
Fazit
Teilzeit ist nicht das Problem. Das Problem ist, dass ihre Folgen für die Vorsorge im Moment der Entscheidung unsichtbar sind und erst Jahrzehnte später spürbar werden. Wer den eigenen Vorsorgeausweis kennt, die richtigen Fragen an die Pensionskasse stellt und in der Partnerschaft offen über Ausgleich spricht, kann bewusst entscheiden. Vielleicht bleibst du bei deinem Pensum. Vielleicht entscheidest du dich für 10 Prozent mehr oder für eine Stelle bei einem Arbeitgeber mit besserer Pensionskasse. Hauptsache, du kennst die Rechnung.