Was jemand finden muss, wenn du ausfällst
Schlüssel, Zugänge und zwei Dokumente, die in der Schweiz verschieden funktionieren: Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung.
Foto: Alicia Christin Gerald auf Unsplash
Du suchst die Versichertenkarte und findest drei alte, ein Foto von einem See und den Impfausweis von 2014. Die gültige Karte steckt im anderen Mantel. Deine Schwester wüsste das nicht. Sie wüsste auch nicht, wer die Katze nimmt, welche Schublade die Police der Hausratversicherung ist und wie sie in dein Telefon kommt, wenn du es nicht selbst entsperren kannst. Das ist kein Drama. Es ist der Normalzustand von Wohnungen, in denen alles irgendwo liegt.
«Wenn mir etwas passiert» klingt nach einem Testament und nach später. Gemeint ist oft etwas Kleineres und Näheres: ein Spitalaufenthalt, eine Narkose, ein Sturz, nach dem du ein paar Tage nicht erreichbar bist. Für diese Tage braucht jemand drei Dinge. Einen Schlüssel. Eine Person, die entscheiden darf, wo du es nicht mehr kannst. Und einen Ort, an dem die Unterlagen liegen, ohne dass man die Wohnung auseinandernehmen muss.
Die Schublade ist kein System
Ein Umschlag reicht, wenn jemand weiss, dass es ihn gibt. Darin, auf einem Blatt, das du einmal im Jahr ansiehst:
- Name und Nummer deiner Hausärztin, der Versicherung, einer Person für die Katze, die Pflanzen oder das Kind.
- Wo die Versichertenkarte liegt, wo der Reserveschlüssel ist, welche Rechnung automatisch läuft.
- Wie jemand an die Unterlagen kommt, die nur digital existieren. Nicht das Passwort auf einen Zettel an den Bildschirm, und nicht als einziges Exemplar in ein Konto, zu dem niemand sonst Zugang hat. Viele Passwort-Programme haben einen Notfallkontakt. Wer keines nutzt, kann einer Person sagen, wo ein verschlossener Umschlag liegt, und nur dieser Person.
Den Satz auf den Umschlag schreibst du so, dass er auch an einem schlechten Tag verständlich ist:
«Wenn mir etwas passiert, liegt dieser Umschlag im obersten Fach links. Du bist die Person, die ihn öffnet.»
Sag ihr das mündlich. Ein Umschlag, von dem niemand weiss, ist eine Schublade mehr.
Zwei Papiere, zwei Formen
Hier vermischen viele zwei Dokumente, die im schweizerischen Zivilgesetzbuch verschieden gebaut sind. Der Unterschied ist praktisch, nicht akademisch.
Der Vorsorgeauftrag sagt, wer dich vertreten soll, wenn du urteilsunfähig wirst: bei persönlichen Fragen, beim Geld, bei Verträgen. Er gilt nicht, sobald du ihn unterschrieben hast. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde prüft ihn, wenn eine Ärztin die Urteilsunfähigkeit feststellt. Die beauftragte Person muss geeignet sein und den Auftrag annehmen. Damit er gültig ist, schreibst du ihn vollständig von Hand, datierst und unterschreibst ihn. Oder eine Notarin beurkundet ihn. Ein Formular, das du nur unterschreibst, reicht nicht. Du kannst beim Zivilstandsamt melden, dass ein Auftrag existiert und wo er liegt. Die Regeln können sich im Detail unterscheiden, je nach Kanton. Die KESB deines Kantons sagt dir, was bei dir gilt.
Die Patientenverfügung sagt, welchen medizinischen Massnahmen du zustimmst und welchen nicht, und wen die Ärztinnen beiziehen sollen. Sie muss schriftlich sein, datiert und von dir unterschrieben. Von Hand muss nicht der ganze Text sein. Vorlagen gibt es bei mehreren Stellen, sinnvoll ist, sie mit deiner Ärztin durchzugehen, nicht allein um Mitternacht. Den Hinterlegungsort kannst du auf der Versichertenkarte eintragen lassen. Im Spital nützt die Verfügung nur, wenn jemand sie findet.
Ehe oder eingetragene Partnerschaft ersetzen diese Papiere nicht in allem. Wer mit dir zusammenlebt, hat von Gesetzes wegen ein begrenztes Vertretungsrecht, wenn kein Vorsorgeauftrag greift. Es deckt den gewöhnlichen Alltag ab, nicht jede Entscheidung. Wer allein lebt, hat diesen Weg nicht. In beiden Fällen ist ein Auftrag, den du bei klarem Kopf schreibst, klarer als eine Familie, die am Bett raten muss.
Wer den Schlüssel hat
Eine Person, nicht eine ganze Runde. Jemand, der in der Nähe ist oder weiss, wer in der Nähe ist. Der Reserveschlüssel liegt nicht unter der Matte. Er liegt bei dieser Person oder an einem Ort, den nur ihr kennt. Wenn du der Nachbarin den Schlüssel für die Pflanzen gegeben hast, sag der Person mit dem Umschlag, dass es die Nachbarin gibt. Sonst stehen am Ende zwei Leute vor der Tür und keine hat das Papier.
Sprich auch aus, was du nicht willst. Welche Behandlung du fürchtest, wer nicht in der Wohnung stehen soll, ob die Katze zu deiner Schwester geht oder in die Pension. Je konkreter der Zettel, desto weniger muss jemand an einem schlechten Tag dein Leben interpretieren.
Du musst das nicht an einem Sonntag fertig haben. Der erste Schritt ist der Name auf dem Umschlag und das Gespräch, das zehn Minuten dauert. Der handgeschriebene Vorsorgeauftrag kann eine Woche später kommen, die Patientenverfügung nach dem nächsten Arzttermin. Unvollständig und bekannt ist besser als vollständig und in einer Schublade, die nach drei alten Versichertenkarten riecht.
Du legst die gültige Karte zurück in den Mantel, den du wirklich trägst, und schreibst deiner Schwester einen Satz. Nicht die ganze Ordnung. Nur, dass es einen Umschlag gibt, und dass sie die Person ist. Den See auf dem Foto kannst du lassen, wo er ist. Der ist kein Notfall.