Dein Arbeitszeugnis lesen, bevor du es ablegst
Was dir in der Schweiz zusteht, wie sich Zeugnis und Arbeitsbestätigung unterscheiden und wann ein Satz ein Gespräch wert ist.
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Der Umschlag liegt auf der Kommode, zwischen einem Prospekt und dem Schlüssel. Du liest im Stehen. «Sie war eine geschätzte Mitarbeiterin und erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.» Du weisst nicht, ob das gut ist. Du weisst nur, dass es sich anhört wie ein Text, den schon viele Leute bekommen haben. Genau deshalb legst du ihn nicht sofort in den Ordner.
Ein Arbeitszeugnis ist in der Schweiz kein Gefälligkeitsschreiben. Es ist ein Anspruch. Und es lohnt sich, ihn zu kennen, bevor du dich über eine Formulierung ärgerst oder, schlimmer, sie ungeprüft weitergibst.
Zwei Dokumente, nicht eines
Nach Artikel 330a des Obligationenrechts kannst du jederzeit ein Zeugnis verlangen, das sich über Art und Dauer der Anstellung sowie über deine Leistungen und dein Verhalten ausspricht. Das ist das qualifizierte Zeugnis, oft Vollzeugnis genannt. Du kannst es während der Anstellung verlangen, dann heisst es Zwischenzeugnis, oder am Ende, als Schlusszeugnis.
Auf dein Verlangen muss sich das Dokument auf Art und Dauer beschränken. Das ist die Arbeitsbestätigung. Keine Note, kein Satz über den Umgang mit den Mitarbeitenden. Manche wählen das, wenn ein Konflikt das qualifizierte Zeugnis belasten würde. Es ist eine eigene Wahl, kein Trostpreis, den die Arbeitgeberin dir einfach hinstellt, wenn ihr euch nicht einig seid. Du kannst das qualifizierte Zeugnis verlangen. Die Details, wenn ein Streit schon läuft, klärt eine Rechtsberatung, nicht ein Merkblatt aus dem Internet.
Ein Satz, den du so schicken kannst:
«Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach Artikel 330a Absatz 1 OR, mit Angaben zu Art und Dauer sowie zu Leistung und Verhalten.»
Was drinstehen muss
Ein qualifiziertes Zeugnis deckt die Punkte ab, die das Gesetz nennt. Üblich ist ausserdem eine zusammenfassende Beurteilung. Massgebend ist die Arbeit, die du tatsächlich gemacht hast, nicht nur der Titel im Vertrag. Wenn du ein Projekt geleitet hast, das im Zeugnis fehlt, fehlt ein Teil deiner Stelle.
Lies in dieser Reihenfolge:
- Dauer und Pensum. Stimmen Eintritt, Austritt und Beschäftigungsgrad?
- Aufgaben. Erkennt sich deine Woche darin wieder, oder steht dort eine Stelle, die du nie hattest?
- Leistung. Gibt es einen Satz dazu, wie du gearbeitet hast, oder nur eine Floskel?
- Verhalten. Gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitenden, Kundschaft, falls das zu deiner Arbeit gehörte.
- Schlussformel. Ein Dank und ein Wunsch für die Zukunft sind üblich. Fehlt beides, fragen viele nach. Das allein macht ein Zeugnis aber nicht ungültig.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft führt dazu eine Übersicht mit den häufigsten Fragen. Wenn dein Fall vom Normalfall abweicht, etwa bei einer sehr kurzen Anstellung oder einem laufenden Konflikt, ist die Schlichtungsstelle deines Kantons oder eine Gewerkschaft die bessere Adresse als ein Forum.
Wohlwollend heisst nicht geschönt
Das Zeugnis soll dein Fortkommen nicht unnötig erschweren. Es soll gleichzeitig wahr, klar und vollständig sein. Der Grundsatz der Wahrheit geht vor. Du hast Anspruch auf ein zutreffendes Zeugnis, nicht auf ein schmeichelhaftes. Eine Arbeitgeberin darf relevante Schwierigkeiten nennen. Sie darf keine codierte Abwertung erfinden und keine wichtigen Aufgaben verschweigen, sodass ein falsches Bild entsteht.
Genau hier wird es im Alltag unübersichtlich. Im Umlauf sind Listen, die jeden zweiten Satz in eine geheime Note übersetzen. Solche Listen sind ein schlechter Ratgeber. Dieselbe Formulierung kann in einem Betrieb üblich und in einem anderen schief sein. Ein Lexikon ersetzt nicht die Frage, ob der Text dich und deine Arbeit trifft.
Markiere einen Satz, wenn eines davon zutrifft:
- Er beschreibt eine Aufgabe, die du nicht gemacht hast.
- Er lässt eine zentrale Aufgabe weg.
- Er klingt freundlich und sagt nichts.
- Er erwähnt einen einzelnen Vorfall, der für die ganze Zeit nicht typisch war.
- Du verstehst ihn schlicht nicht.
Nachfragen, ohne die Brücke abzubrechen
Bitte schriftlich um eine Anpassung und sag, welchen Satz du anders haben willst und warum. «Der zweite Absatz nennt das Lager nicht, obwohl ich es zwei Jahre geführt habe» ist brauchbar. «Das Zeugnis ist eine Frechheit» ist ein Gefühl, keine Korrektur.
Bleib bei den Tatsachen. Wer während der Anstellung schon ein Zwischenzeugnis hat, kann später vergleichen: Was hat sich geändert, und stimmt diese Änderung mit der Arbeit überein? Ein Zwischenzeugnis ist auch dann nützlich, wenn du noch gar nicht kündigen willst. Es hält fest, wie die Stelle in einem ruhigen Moment beschrieben wurde.
Unterschreiben musst du das Zeugnis nicht, damit es gilt. Es ist eine Aussage der Arbeitgeberin über dich. Wenn du mit der korrigierten Fassung einverstanden bist, reicht es, sie abzulegen und bei der nächsten Bewerbung die aktuelle Version zu schicken. Alte Fassungen, die du nicht mehr hergeben willst, gehören nicht in den gleichen Ordner wie die gültige.
Du legst den Bogen auf den Tisch, nicht zurück auf die Kommode. Zwei Daten stimmen nicht, das Projekt vom letzten Frühling fehlt. Du schreibst die Bitte, solange der Text noch offen vor dir liegt. Danach kommt er in die Mappe. Gelesen, nicht nur abgelegt.